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Werkstudent (m/w/d)

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Die Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen sind ein erfolgreiches Kommunalunternehmen im Einzugsgebiet von Augsburg. Die zentrale Rolle der Wertachkliniken ist die Gesundheitsversorgung des südlichen Landkreises Augsburg und die weiter auszubauende partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Augsburg.
Wir in den Wertachkliniken sehen den Menschen, den Patienten, den Mitarbeiter ganzheitlich. Wir begegnen einander mit Respekt und einem hohen Qualitätsanspruch an unsere Leistung. Beide Standorte bieten ein familiäres Umfeld mit Kindergärten und Schulen in der direkten Umgebung. Die Nähe zum Allgäu garantiert zudem einen hohen Freizeitwert.

Unser Team Qualitätsmanagement sucht für max. 20 Std./Woche einen

Werkstudent (w/m/d)

Die Stelle ist zunächst auf 6 Monate befristet.

Ihre Aufgaben:

  • Unterstützung des Qualitätsmanagements im operativen Tagesgeschäft und bei der Pflege des QM Handbuchs
  • Mitarbeit bei der Planung, Koordination und Überwachung von Projekten
  • Einarbeitung und selbstständiges Arbeiten mit dem Qualitätsmanagementprogramm
  • Unterstützung bei der Büroorganisation
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von internen/ externen Audits
  • Unterstützung im Bereich Risikomanagement

Ihre Vorteile und Chancen:

  • Sie gewinnen Einblicke in das Qualitäts- und Projektmanagement eines kommunalen Klinikunternehmens
  • Sie haben die Möglichkeit ihre Kenntnisse im konkreten Alltag umzusetzen, sowie Ideen und Vorschläge einzubringen
  • Teamarbeit
  • Wir bieten flexible Arbeitszeiten (gerne auch feste Arbeitstage)

 

Das sollten Sie mitbringen:

  • Sie sind immatrikulierter Student (m/w/d) in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (u.a. BWL, Gesundheitsmanagement, Gesundheitsökonomie oder ähnliches) oder in einem Studiengang der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
  • Sie vergügen über Kenntnisse der Windows Office-Anwendungen

Zusatzinformation:

Vor Aufnahme einer Tätigkeit an den Wertachkliniken muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.